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   BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81   

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https://dejure.org/1983,1319
BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81 (https://dejure.org/1983,1319)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1983 - 3 AZR 357/81 (https://dejure.org/1983,1319)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 3 AZR 357/81 (https://dejure.org/1983,1319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsordnung - Betriebsrente - Sozialversicherungsrente - Höchstbegrenzungsklausel - Teilrente - Gesamtversorgung - Vollrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 176
  • ZIP 1984, 356
  • VersR 1984, 170
  • BB 1984, 213
  • JR 1985, 484
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81
    Eine zeitanteilige Kürzung, wie sie für unverfallbare Versorgungsanwartschaften gilt, entspricht der Billigkeit (BAG 30, 333, 356 f, = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu 2 der Gründe; BAG vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Auszug aus BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81
    Zum Arbeitsentgelt im Sinne von § 42 SchwbG gehören aber nicht betriebliche Versorgungsleistungen, die in ihrer Zweckbestimmung den anzurechnenden gesetzlichen Sozialleistungen entsprechen, also den gleichen Versorgungs bedarf decken sollen (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - zu III 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 185/80

    Betriebliches Ruhegeld - Einführung des flexiblen Altersruhegeldes - Kürzungen

    Auszug aus BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81
    Eine zeitanteilige Kürzung, wie sie für unverfallbare Versorgungsanwartschaften gilt, entspricht der Billigkeit (BAG 30, 333, 356 f, = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu 2 der Gründe; BAG vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77

    Bejahung der Unverfallbarkeit - Vordienstzeiten - Betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81
    Das Landesarbeitsgericht ist daher zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, daß die Beklagte die für sie ungünstigere Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen muß (BAG vom 25- Mai 1973 - 3 AZR 4-05/72 - AP Er. 160 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt, zu II 4- der Gründe; vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Er. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Die Berechnung des Arbeitsgerichts widerspreche der Rechtsprechung des Senats, der in seinem Urteil vom 25. Oktober 1983 (BAG 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG) ausgeführt habe, der vorzeitig ausscheidende Mitarbeiter müsse eine Minderung seiner Versorgungsbezüge in Kauf nehmen.

    Unumstritten ist ferner, daß der Arbeitnehmer, der vorzeitig Altersruhegeld in Anspruch nimmt, eine Kürzung hinnehmen muß (statt aller: BAG 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG).

    Eine Anwendung der Höchstgrenze auf die hypothetische Vollrente kommt im Zweifel nur dann in Betracht, wenn nach der Versorgungsordnung der Gesamtversorgungsbedarf unabhängig von der Höchstgrenze erkennbar maßgebliches Bewertungskriterium sein soll, die Sozialversicherungsrente also als Berechnungsfaktor dient, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer eine hohe oder eine niedrige Betriebsrente erhält (Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAG 45, 1 = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG).

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Die Berücksichtigung dieser Renten ist in zwei Formen möglich: Pensionszusagen sehen häufig eine volle oder teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrenten auf die betrieblichen Renten oder eine Begrenzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen Renten und Sozialversicherungsrenten vor (vgl. BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Diese Anrechnung der Sozialversicherungsrente des Klägers im Rahmen der Limitierungsklausel verstieße nicht gegen § 45 Abs. 1 SchwbG bzw. § 42 Abs. 1 SchwbG a.F. Auch Altersrentenbezüge aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft sind nach § 5 Abs. 2 BetrAVG jedenfalls seit der Neufassung des Schwerbehindertengesetzes seit dem 1. Januar 1982 anrechenbar (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung Gitter; bestätigt in BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; vgl. Wilrodt/Neumann, Schwerbehindertengesetz, 6. Aufl., § 42 Rz 4 a.E.; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 5 Rz 22; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 5 Rz 145).

    Sie ist dann auch erst anzuwenden, wenn nach einer ratierlichen Kürzung eine Überversorgung bleibt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; zustimmend im Ergebnis auch Hilger, Anm. zur letzten Entscheidung in: ARBl, Teil D, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidung 138).

  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81

    Anteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Aber eine zeitanteilige Kürzung, wie sie für unverfallbare Versorgungsanwartschaften gilt, entspricht der Billigkeit (BAG 30, 333, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - 3 AZR 357/81 - zu II 1 b der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sieht eine Versorgungsregelung neben der eigentlichen Rentenberechnung eine Obergrenze für die vergleichbare Gesamtversorgung vor, so kann dies im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung zweierlei bedeuten, wie der Senat bereits dargelegt hat (BAG Urteil vom 25. Oktober 1983 - 3 AZR 357/81 - zu II 3 a der Gründe): Die Obergrenze kann entweder schon bei der Berechnung der hypothetischen Höchstrente, die zeitanteilig zu kürzen ist, Bedeutung erlangen.

  • OLG Celle, 16.09.1988 - 17 UF 91/87

    Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich der betrieblichen

    Denn es ist im Zweifel davon auszugehen, daß die in der Betriebsvereinbarung vorgesehene Limitierungsklausel nur dann - korrigierend - eingreifen soll, wenn sonst eine unerwünschte "Überversorgung" entstehen würde (vgl. dazu BAG BB 1984, 213; 1984, 2134).
  • BAG, 05.08.1986 - 3 AZR 515/85

    Ruhegeldfähigkeit einer Überstundenpauschale - Überstundenpauschale als

    Zumindest muß sich die Beklagte danach einen eventuell noch verbleibenden Zweifel zurechnen lassen, da sie den Formularvertrag verfaßt und verwendet hat (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 b der Gründe; BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe mit Anmerkung von Blomeyer).
  • BAG, 19.05.1987 - 3 AZR 514/85

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze - Anspruch auf

    Zu der zeitanteiligen Kürzung bei Versorgungszusagen mit Obergrenzen hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - DB 1987, 691 = EzA § 6 BetrAVG Nr. 10; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG mit Anm. von Blomeyer).
  • BAG, 19.05.1987 - 3 AZR 513/85

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze - Anspruch eines

    Zu der zeitanteiligen Kürzung bei Versorgungszusagen mit Obergrenzen hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - DB 1987, 691 = EzA § 6 BetrAVG Nr. 10; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG mit Anm. von Blomeyer).
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